Das Bundesamt für Gesundheit hebt das Berufsgeheimnis der Ärzte und Spitäler gegenüber den Krankenversicherern mittels Kreisschreiben Nr. 7.1, das seit dem 1. September gilt auf. Darin fordert er die Krankenkassen auf, keine Rechnungen zu bezahlen die nicht alle medizinischen Angaben enthalten! Dieses Vorgehen ist, denke ich illegal und verletzt das Datenschutzgesetz sowie das Arztgeheimniss. Die Aufhebung des Arztgeheimnisses kann nicht per internem Schreiben oder auf dem Verordnungswege aufgehoben werden!
Das Bundesamt will mit allen möglichen Mitteln den gläsernen Patienten einführen.
Diesem Begehren muss mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln Einhalt geboten werden, denn es geht nicht an dass Versicherungen Einblick in unsere intimsten Privatangelegenheiten bekommen
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